Das zusätzliche Urlaubsgeld ist eine Tarifliche/freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Es unterscheidet sich grundlegend vom gesetzlich geregelten Urlaubsentgelt (der normalen Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs).
Je nach Branche sehen die Tarifverträge die Zahlung von „zusätzlichem Urlaubsgeld“ vor.
So ist z.B. im Baugewerbe ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 24€ pro Urlaubstag vorgesehen. Dies kann immer dann gezahlt werden, wenn ein/e Angestellte/r Urlaub nimmt oder aber auch in einer Summe einmal im Jahr.
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