Anstatt monatlich Beiträge abzuführen und Erstattungen (z.B. für Urlaubsgeld) einzufordern, werden Forderungen und Leistungen für einen Zeitraum von 4 Monaten saldiert und nur die Differenz ausgezahlt oder eingezogen.
Dieses Verfahren ist zwingend mit der SOKA-BAU zu vereinbaren und nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. 12 Monate verlässliche Teilnahme am Meldeverfahren und pünktliche Zahlung der Beiträge, zugelassen.
Unabhängig vom Spitzenausgleich verrechnen wir auf unserer Zahlungsliste für die SOKA-BAU monatlich die Erstattungen mit den Sozialkassenbeiträgen.
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