Bei Mitgliedschaft SOKA-BAU, erfolgt die Teilnahme am Spitzenausgleich?

Geändert am Do, 2 Jul um 11:15 VORMITTAGS

Das Spitzenausgleichsverfahren der SOKA-BAU ist ein freiwilliges, vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Baubetriebe.


Anstatt monatlich Beiträge abzuführen und Erstattungen (z.B. für Urlaubsgeld) einzufordern, werden Forderungen und Leistungen für einen Zeitraum von 4 Monaten saldiert und nur die Differenz ausgezahlt oder eingezogen. 

Dieses Verfahren ist zwingend mit der SOKA-BAU zu vereinbaren und nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. 12 Monate verlässliche Teilnahme am Meldeverfahren und pünktliche Zahlung der Beiträge, zugelassen.

 

Unabhängig vom Spitzenausgleich verrechnen wir auf unserer Zahlungsliste für die SOKA-BAU monatlich die Erstattungen mit den Sozialkassenbeiträgen.

 

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren