Einigen Branchen, wie Bauhauptgewerbe und Dachdecker, haben für die gewerblichen Mitarbeitenden tarifliche Arbeitszeiten getrennt nach Sommer und Winter. Tragen Sie die Stunden entsprechend ein.
Da die Regelung der Arbeitszeiten nach Sommer und Winter im Grunde mit dem Thema Winterbauförderung bei gewerblichen AN zusammenhängt gibt es bei den Angestellten hingegen nur eine ganzjährig einheitliche Arbeitszeit.
Beispiel gewerbliche AN im Bauhauptgewerbe mit Sommerarbeitszeit 41,00 Stunden/Woche und Winterarbeitszeit mit 38,00 Stunden/Woche. Angestellte mit 40,00 Stunden/Woche.

Abweichende Arbeitszeiten, z.B. bei Teilzeitkräften oder Minijobber, teilen Sie uns bitte im Laufe des Onboarding-Prozesses gesondert mit.
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