Beim sogenannten „Dataclearing“ wird eine Zahlungsdatei mit den Überweisungsdaten an ihre Bank übermittelt. Sie erhalten einen Freigabebeleg den Sie unterschrieben bei der Bank einreichen müssen.
Dataclearing ist nur für Zahlungen der Löhne, Gehälter, VWL, betrieblicher Altersversorgung und sonstiger Zahlungen wir z.B. Pfändungs- oder Mietüberweisungen möglich und es müssen mehr als eine Zahlung sein. Zahlungen an Finanzamt, Krankenkassen und Sozialkassen ist per Dataclearing nicht möglich.
Achtung! Dataclearing muss zwingend mit der Bank vereinbart werden und ist meist kostenpflichtig.
Zusätzlich muss Dataclearing mehr als eine Zahlung enthalten.
Im Laufe des weiteren Onboarding-Prozesses werden wir noch auf weitere Zahlungsmöglichkeiten zu sprechen kommen. Es gibt noch den Standard der einfachen Zahlungslisten (diese läuft immer in unser Archiv, völlig unabhängig von der gewählten Zahlungsvariante) sowie die Möglichkeit SEPA-Zahlungsdateien zum eigenständigen Einlesen in ihr Onlinebanking zur Verfügung zu stellen.
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