Eine Pauschalsteuer (oder Pauschalversteuerung) ist eine Steuer, die nicht individuell berechnet, sondern pauschal mit einem festen Prozentsatz erhoben wird. Das Verfahren dient vor allem der Steuervereinfachung. In Deutschland ist sie besonders im Arbeitsrecht und bei bestimmten Sachzuwendungen verbreitet. Fallen Pauschalsteuern an, muss auch die Kirchensteuer berechnet werden, dazu gibt es zwei Verfahren.
- Beim vereinfachten Verfahren berechnet der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer einen pauschalen Kirchensteuersatz, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft ist. Hier variiert die Höhe der pauschalen Lohnsteuer je nach Bundesland (4% bis 7%)
- Beim Nachweisverfahren werden pauschal besteuerte Vergünstigungsbestandteile nur dann mit einer pauschalen Kirchensteuer berechnet, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft ist. In diesem Fall muss der reguläre Kirchensteuersatz je nach Bundesland angewandt werden (8 % bzw. 9 %).
Im Zweifelsfalle sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Weitere Artikel dazu
Welche Angaben zum Finanzamt werden benötigt?
Wo finde ich meine Lohnsteuernummer?
Welchen Zeitraum für die Lohnsteueranmeldung trage ich ein?
Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren