Wichtig! Beschäftigen Sie erstmalig Arbeitnehmer, so melden Sie sich bitte bei ihrem zuständigen Finanzamt und teilen dem Finanzamt mit, dass und ab welchem Zeitpunkt Sie wie viele AN beschäftigen. Dies ist wichtig, da vom Finanzamt ein Arbeitgebersignal gesetzt werden muss. Gleichzeitig können Sie den Anmeldezeitraum mit dem Finanzamt abstimmen.
Beschäftigen Sie schon AN können Sie den Zeitraum auch ihrer letzten Lohnsteuer-Anmeldung entnehmen.

Folgende Anmeldezeiträume gibt es, dürfen aber nicht von Ihnen frei gewählt werden, sondern erfolgt nach Mitteilung durch das Finanzamt bzw. nach Rücksprache mit selbigem.
- Anmeldung im Abrechnungsmonat, wenn die abzuführende Lohnsteuer das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5.000 EUR betragen hat.
- Anmeldung im Abrechnungsmonat + 1, wenn die abzuführende Lohnsteuer das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5.000 EUR betragen hat und die Anmeldung versetzt, im Folgemonat übermittelt wird
- Anmeldung ¼jährlich zum Quartalsende, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 EUR, aber höchstens 5.000 EUR betragen hat
- Anmeldung Kalenderjährlich, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 EUR betragen hat.
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