Bitte kontaktieren sie den Vorabrechner und stimmen Sie sein Vorgehen ab.
Erzeugt der Vorabrechner zum Wechsel des Abrechnungssystems eine Lohnsteuerbescheinigung für die AN und übermittelt diese an das Finanzamt?
Dies ist jedoch nicht zwingend nötig, wir können die Vorwerte übernehmen und am Jahresende oder bei Austritt eine Lohnsteuerbescheinigung mit den kompletten Jahreswerten erzeugen und an das Finanzamt übermitteln.
Wir orientieren uns auch hier an der Vorgehensweise des Vorabrechners.
Bei Systemwechsel zum Jahreswechsel (erste Abrechnung über BRZ zum Januar) ist vom Vorabrechner eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Abrechnung Dezember zu erstellen und ans Finanzamt zu übermitteln, wir starten dann im neuen Jahr bei "null".
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