Was ist ein Beitragsnachweis?
Üblicherweise erhält jeder Mitarbeiter am Monatsende oder zu einem bestimmten Tag im Folgemonat seine Lohn- oder Gehaltszahlung. Die Termine sind meist tariflich geregelt. Sehr streng geregelt ist die pünktliche Übermittlung der Beitragsnachweise zur Sozialversicherung. Zu den sozialversicherungspflichtigen Abgaben gehören die Beiträge zur
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- sonstige Umlagen
Der Nachweis listet diese Beiträge detailliert auf und gibt an, welche Summe der Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse abgeben muss. In jedem Kalendermonat gibt es einen Fälligkeitstag für die Sozialversicherungsbeiträge. Diese Beiträge werden spätestens am drittletzten Bankarbeitstag für den laufenden Monat fällig. Die Beitragsnachweise müssen 2 Tage vor Fälligkeit bei den Krankenkassen vorliegen.
Was ist eine Beitragsschätzung?
In vielen Branchen, die auf der Basis von geleisteten Mitarbeiterstunden die Lohnzahlungen vornehmen, liegen zu den Meldefristen noch nicht die vollständigen Entgelte der Lohn- und Gehaltsabrechnungen vor. Die Arbeitsstunden, die nach den Meldefristen noch in die Lohnzahlungen hineinfließen sollen, „fehlen“ also noch als Berechnungsgrundlage. Zudem wird noch etwas Zeit benötigt, die Lohnabrechnung vorzubereiten. Daher muss die Höhe der Beiträge geschätzt werden. Eine Differenz aus der Schätzung und der tatsächlichen Lohnabrechnung ist bei der Schätzung im Folgemonat zu berücksichtigen.
Sollten Sie erstmalig AN beschäftigen oder bisher nicht mit Schätzung gearbeitet haben, wählen Sie bitte ebenfalls „nein“ aus. Wir kommen im weiteren Onboarding-Prozess nochmal aktiv mit diesem Thema auf Sie zu.
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