Welche Sozialkasse ist für mein Unternehmen zuständig?

Geändert am Mo, 6 Jul um 10:17 VORMITTAGS

Wählen Sie die zuständige Sozialkasse anhand des Gewerks für ihr Unternehmen aus. In der Regel besteht schon Kontakt zu dieser Sozialkasse. 


Haben Sie ihr Unternehmen erst gegründet, können Sie je nach Brache und ausführendem Gewerk der Sozialkassenpflicht unterliegen, dies muss vorab zwingend geklärt sein!


Die zuständige Sozialkasse lässt sich an der folgenden Aufstellung ableiten. Dies ist aber nicht immer so einfach, da man von der Firmenbezeichnung nicht immer klar die Ausführenden Tätigkeiten ableiten kann. 

 

Bauhauptgewerbe (Hochbau, Tiefbau, Bauausbau, Fliesenleger, Zimmerer, Straßenbau,…) = SOKA-BAU (mit den Unterscheidungen Ost / West / ZVK-Berlin West / ZVK-Berlin Ost)


Dachdecker = SOKA-DACH

Achtung! Werden z.B. Dachdecker- und Zimmererarbeiten ausgeführt, kommt es auf die überwiegend ausgeführten Tätigkeiten an ob die Firma der SOKA-BAU oder der SOKA-DACH unterliegt.


Maler und Lackierer = Malerkasse


Gerüstbau = SOKA Gerüstbau


Steinmetz = ZVK Steinmetz


Garten- und Landschaftsbau = EW-GaLa

Achtung!  Eine Firma mit der Bezeichnung Garten- und Landschaftsbau kann aber auch der SOKA-BAU unterliegen, wenn z.B. überwiegend Pflasterarbeiten ausgeführt werden und/oder der Anteil der Landschaftspflege zu gering ausfällt.




Weitere Artikel dazu 

Was ist die ZVK-Betriebsnummer und wo finde ich diese?


 


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