Haben Sie ihr Unternehmen erst gegründet, können Sie je nach Brache und ausführendem Gewerk der Sozialkassenpflicht unterliegen, dies muss vorab zwingend geklärt sein!
Die zuständige Sozialkasse lässt sich an der folgenden Aufstellung ableiten. Dies ist aber nicht immer so einfach, da man von der Firmenbezeichnung nicht immer klar die Ausführenden Tätigkeiten ableiten kann.
Bauhauptgewerbe (Hochbau, Tiefbau, Bauausbau, Fliesenleger, Zimmerer, Straßenbau,…) = SOKA-BAU (mit den Unterscheidungen Ost / West / ZVK-Berlin West / ZVK-Berlin Ost)
Dachdecker = SOKA-DACH
Achtung! Werden z.B. Dachdecker- und Zimmererarbeiten ausgeführt, kommt es auf die überwiegend ausgeführten Tätigkeiten an ob die Firma der SOKA-BAU oder der SOKA-DACH unterliegt.
Maler und Lackierer = Malerkasse
Gerüstbau = SOKA Gerüstbau
Steinmetz = ZVK Steinmetz
Garten- und Landschaftsbau = EW-GaLa
Achtung! Eine Firma mit der Bezeichnung Garten- und Landschaftsbau kann aber auch der SOKA-BAU unterliegen, wenn z.B. überwiegend Pflasterarbeiten ausgeführt werden und/oder der Anteil der Landschaftspflege zu gering ausfällt.
Ist bisher noch keine Anmeldung bei der Sozialkasse erfolgt, können Sie dies über einen der folgenden Links nachholen:
Soka-Bau: Betrieb anmelden
EW-GaLa: Fragebogen zur Umlagepflicht – EWGaLa
Soka Dach: Betriebsanmeldung - SOKA-DACH
Malerkasse: Betrieb anmelden - Malerkasse
Soka Gerüstbau: Betriebsanmeldung — Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
Weitere Artikel dazu
Was ist die ZVK-Betriebsnummer und wo finde ich diese?
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